Tätig werden

BITTE werde aktiv und vernetze Dich. Zeige Dich den Eltern und Lehrern in der Klasse, Deinem Umfeld, so kannst Du anderen Mut machen und sie mitnehmen.

⭐️⭐️⭐️⭐️Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

173 Seiten Sprengstoff: super Urteil – Masken, Tests aller Art.
„Dieses Gericht hat die Gutachter angehört die wir die ganze Zeit angefordert haben. Und die haben die Richter überzeugt.“
„Geht damit an die Schulen, zu den Lehrer, zu den Schülern und macht ihnen klar, dass sie persönlich haften werden, wenn sie jetzt nicht auch die Vorgaben des Gerichtes umsetzten werden. Weil hier eindeutig klar gemacht wird, dass wir lediglich von einer Propaganda festgehalten werden. Und dass es sich eben nicht um irgendwelche wissenschaftliche Grundlagen handelt, die diese Insidenzwerte ermitteln, wie Schnellteste, PCR-Teste oder die Masken. … Hier werden jetzt viele Gerichte folgen….“

Kurzzusammenfassung von Dr. Bodo Schiffmann

BITTE BEACHTEN!!! Gebt die Erklärung der Klagepaten und Eltern stehen auf e.V. hinzu, wenn ihr das Urteil von Weimar verteilt.


⭐️⭐️ Testpflicht an Schulen

Schulleitung und Lehrer begehen somit § 240 StGB – NÖTIGUNG, § 223 StGB – KÖRPERVERLETZUNG und § 225 StGB – MISSHANDLUNG SCHUTZBEFOHLENER IM AMT.

Hier ein Schreiben für Dich, welches Du an Deine Schule und auch an das Stastsministerium direkt schicken kannst, mit der Bitte um Kenntnisnahme. Falls Du die Möglichkeit hast Dein Kind zuhause zu behalten, tu das. Beurlaube es. Schicke trotzdem diesen Brief los, damit unterstützt Du all die anderen, die diese Möglichkeit, warum auch immer, nicht haben.

An:
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Bayern Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bayern
Testpflicht an Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Testpflicht für Kinder an bayerischen Schulen ist mit allem Nachdruck abzulehnen.
Bei der eigenen körperlichen Untersuchung mittels Tests ist in keiner Weise ersichtlich, wie auch nur die aller elementarsten Regeln des Datenschutzes eingehalten werden sollen. Gesundheitsinformationen sind nach dem Datenschutzrecht besonders sensible Daten und daher besonders zu schützen und geheimzuhalten.
Die Pflicht zur Testung verstößt gegen die Menschenwürde nach dem Grundgesetz, da sie das Kind zum Objekt staatlichen Handelns macht, indem es lediglich als „Gefahr“ betrachtet wird.
Die Testpflicht ist ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte körperliche Unversehrtheit. In sie darf staatlicherseits nur in engen, gesetzlichen Grenzen eingegriffen werden. Diese gesetzliche Basis ist nirgends ersichtlich. Das IfSG enthält hierfür keine Ermächtigung. Sogar bei Personen, die einer Straftat beschuldigt werden, ist eine richterliche Anordnung notwendig für eine körperliche Untersuchung.
Die Verknüpfung von Schulbesuch und Testpflicht hat gleichfalls keine gesetzliche Basis. So lange das staatliche Schulsystem die Regel darstellt, haben alle Kinder das Recht auf Schulbesuch. Die Schulpflicht nach Art. 129 Bayr. Verfassung und Art. 35 BayEUG wurde auch nicht aufgehoben, sondern besteht unverändert fort.
Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2.3.2021 wurde zudem für Bayern höchstgerichtlich festgestellt, dass die anlasslose Testpflicht unzulässig ist, weil kein konkreter Krankheitsverdacht vorliegt. Daß jeglicher Unterrichtsausschluss eines Kindes unzulässig wäre, ist damit bereits jetzt gerichtlich festgestellt.
Ich weise daher darauf hin, dass mein Kind weiterhin die Schule besuchen wird und keine Testungen vornehmen wird. Ein Eingreifen des Lehrpersonals oder sich hieran anschließende Maßnahmen werden rechtliche Schritte nach sich ziehen.
MfG,
___________________________
(Name)


⭐️ KEINE Testungen erlauben:

Vergiß nicht, sie dürfen Testungen an Deinen Kindern nur durchführen wenn Du Dein Einverständnis. dazu abgegeben hast. Du mußt das aber nicht tun. Selbst wenn sie dann der Schule verwiesen werden. Bei uns gilt schulpflicht, also können sie Dein Kind nicht der Schule verweisen. Das wäre Diskriminierung. Und da kannst Du klagen. Sie müssen Dir belegen, dass wir faktisch eine Pandemie haben die diese Massnahmen erfordern. Und das können sie so wie es aussieht nicht leisten. Also lassen wir es darauf ankommen?!

MUSTERSCHREIBEN:


⭐️ Familiengericht anschreiben…

Ob Maskentragen, Vereinsamung, Testen, Impfen und die daraus resultierende Folgen wie Angst, Schwindel, Atemnot, Mobbing, Gewalt… Das Familiengericht muss sich immer dem Kindeswohl annehmen. Also zeigt alles an und auf was für Euch sichtbar ist.
Wir können mit diesen Mustervorlagen* deutschlandweit aktiv werden!!! Bitte vorerst nicht ohne eigenen Anwalt.

Dazu dieses Video:
„Kinderschutzverfahren“ könnte Maskenpflicht beenden: Hans-Christian Prestien und Dr. Ronald Weikl

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Kinder sind seit Monaten die Hauptleidtragenden der „C-Maßnahmen“. Im Interview mit Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V., erläutert der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien das von ihm ausgearbeitete Muster einer Anregung nach §1666 Abs. 1 und 4 BGB für ein Kinderschutzverfahren vor den Familiengerichten zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von Kindern“.
Eltern können mit diesen Mustervorlagen* deutschlandweit aktiv werden!!! und das für sie örtlich zuständige Familiengericht kostenfrei veranlassen, rechtswidrige Anordnungen wie z. B. zur Einhaltung einer Maskenpflicht, räumlichen Distanzwahrung zu anderen Personen, Gestaltung gesundheitlicher Testung im Schulbereich ohne ausdrücklich schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigeten und anderen einschränkenden Maßnahmen für ihre Kinder zu unterbinden.

*Mustervorlagen an das Familiengericht und zu einem parallelen Anschreiben an die Leitung von Schule oder anderer Betreuungseinrichtung.


⭐️ Schule maskenfrei – Schreib dem Rektor

Es geht um ALLE Kinder. Remonstriert.

Hier zum download der Mustervorlage – Schule maskenfrei


⭐️ Weist die Schulleitung und Lehrer auf Remonstrationspflicht bzgl. Testungen hin:

Wenn unsere Pädagogen diese Pflicht wahrnehmen, können sie sich schützend vor unsere Kinder stellen.

Lehrer remonstrieren – RA Dr. Knoche redet Klartext – Remonstration ist Pflicht! KPTV#40

Ein Beitrag,  der KlagePATEN

Schulleiter und Lehrer werden zunehmend für das Durchsetzen der Maßnahmen an den Schulen in die Haftung genommen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrer, die ihre Schüler schützen wollen, auf ihre Pflicht zur Remonstration hingewiesen werden.
Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche erklärt zusammen mit Tina von Klagepaten TV, wie die Lehrer vorgehen müssen, um Haftung und Strafanzeigen zu vermeiden.

Das Gesetz der allgemeinen Remonstrationspflicht von Beamten

Rechtsgrundlage
§ 36 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) – Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Handelns
1. Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßikeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
2. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamten unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
3. Wird von den Beamtinnen und Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

Unterstützung und Mustervorlagen findest Du hier:
Lehrer für Aufklärung: lehrer-fuer-aufklaerung.de
Anwälte für Aufklärung: www.afa.zone
Musterschreiben Remonstration Lehrer: https://klagepaten.eu/lehrer-schulleiter-maskenpflicht/

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